Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Die folgenden Allgemeinen Mietbedingungen beziehen sich auf die Vermietung von Scootern, E-Choppern, E-Tuktuks und Zubehör durch Scooter Huren Zeeland. Scooter Huren Zeeland ist ein Handelsname von Blue Green Holiday in Yerseke und ist bei der Handelskammer unter der Nummer 69708827 registriert. Buchstabe bedeutet: Scooter Huren Zeeland; Ein Mietort ist ein Ort von Scooter Huren Zeeland oder einem Dritten, an dem der Mietgegenstand zu Beginn der Mietzeit übernommen wird und am Ende der Mietzeit zurückgegeben werden muss. Vermieter bedeutet: Die natürliche oder juristische Person, die den Mietvertrag als Mieter abschließt, und die tatsächlichen Fahrer des Fahrzeugs; Vermietet bedeutet: Scooter, E-Scooter, E-Chopper, Fatbikes und E-Tuk Limo sowie sämtliches Zubehör, wie im Mietvertrag angegeben;
Artikel 1:
Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter das Mietobjekt in gutem Zustand erhalten hat und es vor der Abreise überprüft hat. Es wird davon ausgegangen, dass der Vermieter die Mietsache in gutem Zustand übergeben hat. Sollten während der Fahrt technische Probleme auftreten, wird vom Mieter erwartet, dass er sich so schnell wie möglich mit dem Vermieter in Verbindung setzt. Der Vermieter sorgt für einen Ersatztransport, falls verfügbar. Falls dies nicht möglich ist, erstattet der Vermieter dem Mieter den Mietbetrag abzüglich der verstrichenen Zeit/gefahrenen Kilometer für das jeweilige Fahrzeug;
Artikel 2:
Der Mieter erklärt, dass alle Personen in seiner reservierten Gruppe diese Allgemeinen Mietbedingungen gelesen haben. Das Fahren von Motorrollern ist nur für Personen ab 18 Jahren erlaubt, die im Besitz eines gültigen Mopedscheins oder eines gültigen niederländischen Führerscheins sind. Der Fahrer der E-tuk Limo ist nur für Personen ab 25 Jahren und im Besitz eines gültigen oder aktuellen niederländischen Führerscheins B zugelassen. Artikel 2 gilt nicht für Fahrgäste;
Artikel 3:
Der Mieter hält sich jederzeit an die geltenden Gesetze und Verkehrsvorschriften, verpflichtet sich, nur befestigte Straßen und asphaltierte Radwege zu benutzen und stets verantwortungsvoll mit dem Mietobjekt umzugehen. Es ist verboten, vor oder während des Mietzeitraums von oder gegen Bordsteine zu fahren, Alkohol, Drogen und/oder Medikamente (die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können) zu konsumieren;
Artikel 4:
Es ist ausdrücklich verboten, unbefestigte Straßen zu befahren. Dazu gehören: Dünen, Waldwege und Strand etc…. .
Artikel 5:
Der Mieter muss den Gesamtbetrag des Vertrages vor Beginn des Mietverhältnisses bezahlt haben.
Artikel 6:
Das gemietete Objekt ist WA-versichert. Die Selbstbeteiligung pro Veranstaltung beträgt € 1.000,- Der Mieter haftet in vollem Umfang für alle von ihm verursachten Schäden. Alle Schäden (einschließlich Diebstahl) am Mietobjekt oder an anderem Eigentum des Vermieters, wie auch immer sie verursacht wurden oder entstanden sind, unabhängig davon, ob sie auf das Verschulden des Mieters oder Dritter zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, die anfallenden Reparaturkosten sowie die Kosten für den Ersatz, einschließlich der Kosten für beschädigte Teile, sofort und unverzüglich zu erstatten. Wird der Gesamtschaden nicht sofort beglichen, gehen nicht nur die Kosten des Schadens, sondern auch alle Wiederherstellungskosten, wie z.B. Folgeschäden, zu Lasten des Mieters.
Artikel 7:
Beim Parken ist der Mieter oder Fahrer verpflichtet, den Schlüssel aus dem Zündschloss zu ziehen, Zubehör, das nicht untrennbar mit dem Fahrzeug verbunden ist, mitzunehmen und mit dem dafür vorgesehenen Schloss abzuschließen. Der Mieter ist verantwortlich und haftbar für das ordnungsgemäße Abstellen des Fahrzeugs und das ordnungsgemäße und korrekte Befestigen an einem untrennbaren Gegenstand (z. B. einem Laternenpfahl). Die Fahrzeuge dürfen niemals unbeaufsichtigt gelassen werden;
Artikel 8:
Der Mieter haftet für Schäden infolge von Diebstahl sowie für alle anderen Schäden, wie auch immer sie genannt werden und wie auch immer sie entstanden sind, die an dem Mietobjekt verursacht wurden oder entstanden sind, unabhängig davon, ob diese auf ein Verschulden des Mieters oder Dritter zurückzuführen sind. Im Falle eines Schadens muss der Vermieter jederzeit informiert werden und ein Schadensformular muss an Ort und Stelle ausgefüllt werden. Im Falle eines Diebstahls oder Verlusts haftet der Mieter für den Wiederbeschaffungswert des Mietobjekts, dies beinhaltet nicht den Mietausfall. Der Mieter erstattet dem Vermieter die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz, einschließlich der Kosten für beschädigte Teile, die sich aus den oben genannten Punkten ergeben. Im Vorgriff auf die endgültige Entschädigung nach der Bewertung wird die in Artikel 5 genannte Selbstbeteiligung von 1.000,00 € im Voraus berechnet und muss vor Ort bezahlt werden. Nach der Begutachtung oder Reparatur wird der gesamte Schadensbetrag in Rechnung gestellt, der sofort bezahlt werden muss. Wenn der gesamte Schaden nicht sofort bezahlt wird, werden dem Vermieter nicht nur die Kosten des Schadens, sondern auch die (gütlichen) Inkassokosten, die Zinsen und die daraus resultierenden Gerichtskosten in Rechnung gestellt;
Artikel 9:
Die Anmietung der Fahrzeuge erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Der Vermieter haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die während der Mietzeit am Mieter, an Dritten und/oder an Sachen entstehen. Verkehrsverstöße und daraus resultierende Kosten liegen in der Verantwortung des Mieters, werden in Rechnung gestellt und müssen bei Rückgabe bezahlt werden;
Artikel 10:
Es ist dem Mieter nicht gestattet, das Mietobjekt an Dritte zur Nutzung oder Untervermietung abzutreten oder die Mietrechte ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen;
Artikel 11:
Im Falle einer vorzeitigen Rückgabe wird die volle Miete weiter berechnet. Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer wird ein sofort fälliger Aufpreis von 10 € pro verstrichener Stunde pro Roller fällig. Wird der Mietgegenstand nicht rechtzeitig innerhalb der maximal vereinbarten Frist an den Vermieter zurückgegeben, schuldet der Mieter dem Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 € pro Tag für jeden Tag, an dem der Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgegeben wird, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Die Rückgabe des Mietobjekts kann bis spätestens zu einem vorher vereinbarten Zeitpunkt erfolgen.
Artikel 12:
Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, die Mietsache nach einem angeblichen Missbrauch ohne Rückerstattung des Mietbetrags zurückzunehmen;
Artikel 13:
Der Vermieter hat das Recht, unter bestimmten Witterungsbedingungen ohne gegenseitige Kosten zu stornieren, wenn die Sicherheit gefährdet ist, dies liegt im Ermessen des Vermieters;
Artikel 14:
Eine kostenlose Stornierung ist bis zu 2 Tage vor den reservierten Mietterminen möglich. Im Falle einer Stornierung weniger als 2 Tage vor dem reservierten Miettermin ist der Mieter verpflichtet, 50% des gesamten Mietpreises zu zahlen. Im Falle einer Stornierung weniger als 1 Tag vor dem reservierten Miettermin ist der Mieter verpflichtet, 100% des gesamten Mietpreises zu zahlen. Eine Änderung der Teilnehmerzahl (bis zu 10%) kann bis zu 2 Tage vor den reservierten Mietterminen schriftlich mitgeteilt werden. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder zu kündigen;
Artikel 15:
Der Mieter muss vor dem reservierten Mietzeitraum eine Kaution in Höhe von 500,00 € an E-tuk Limo zahlen. Diese Kaution wird zurückerstattet, wenn das Mietobjekt in demselben Zustand zurückgegeben wird, in dem Sie es erhalten haben. Der Vermieter ist berechtigt, den Schadensbetrag mit der vorausbezahlten Kaution zu verrechnen, unbeschadet des Rechts des Vermieters auf zusätzlichen Schadensersatz. Innerhalb von fünf Werktagen nach dem Anmietdatum wird der volle Kautionsbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto zurückgebucht, wenn keine Schäden vorliegen.
Artikel 16:
Unsere Allgemeinen Mietbedingungen und Mietverträge unterliegen dem niederländischen Recht.
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